Neues Bundesgesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung: Gute Richtung, aber unzureichende Wirkung

Neues Bundesgesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung: Gute Richtung, aber unzureichende Wirkung

 

 

Swiss Fair Trade begrüsst, dass der Bundesrat mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) einen Vorentwurf vorlegt, der sich grundsätzlich an internationalen Standards orientiert, insbesondere an den Leitlinien der UNO und OECD sowie an den Entwicklungen in der Europäischen Union. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines international abgestimmten Rahmens für verantwortungsvolle Unternehmensführung gemacht.

In der konkreten Ausgestaltung weist der vorliegende Entwurf jedoch erhebliche Lücken und Schwächen auf. Zentral ist aus unserer Sicht, dass ein wirksamer Regulierungsrahmen nicht nur formal an internationalen Vorgaben ausgerichtet ist, sondern diese auch inhaltlich konsequent umsetzt.

Ein solcher Rahmen muss insbesondere:

  • einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang globaler Wertschöpfungsketten gewährleisten,
  • Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen, sowie
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) gewährleisten, insbesondere im Verhältnis zur EU.

Fazit: In der vorliegenden Form ist der Gegenvorschlag noch nicht ausreichend wirksam. Aus Sicht von Swiss Fair Trade sind daher substanzielle Nachbesserungen erforderlich, um die angestrebte Wirkung in der Praxis zu erreichen.

 

1. Preise, die die Produktionskosten decken, und entsprechende Preismechanismen als Bestandteil der Sorgfaltspflicht

Nach unserer Erfahrung sind viele Risiken in Lieferketten direkt auf unfaire Preisstrukturen und Preisdruck zurückzuführen.

Wir fordern:

  • die explizite Verankerung von fairen Preisen, die die Produktionskosten decken
  • die Berücksichtigung von Einkaufspraktiken als zentralem Risikofaktor
  • Massnahmen zur Vermeidung von Preisdruck entlang der Lieferkette

Unternehmerische Sorgfaltspflichten sind nur wirksam, wenn sie die ökonomischen Ursachen von Menschenrechtsrisiken adressieren.

 

2. Praxisnahe Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten

Die Erfahrungen aus dem Fairen Handel zeigen, dass wirksame Sorgfaltspflichten bereits heute umsetzbar sind – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

Wir fordern:

  • stärkere Berücksichtigung von bewährten Instrumenten wie langfristige Handelsbeziehungen, Mindestpreise und stabile Preismechanismen, sowie starke Produzentenorganisationen
  • Einbezug von konkreten Praxismodellen und bestehenden Systemen in die Umsetzung

Sorgfaltspflichten müssen sich an funktionierenden Modellen orientieren und praxisnah ausgestaltet werden.

 

3. Kooperation statt ausschliesslich Risiko-Management

Ein rein risikobasierter Ansatz greift in der Praxis zu kurz. Nachhaltige Verbesserungen erfordern Zusammenarbeit.

Wir fordern:

  • stärkere Betonung von langfristigen Verträgen, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen, Capacity Building (z. B. Schulungen, Unterstützung vor Ort)
  • Förderung kooperativer Ansätze zwischen Unternehmen und Lieferanten

Wirksame Sorgfaltspflichten basieren nicht nur auf Kontrolle, sondern auf langfristiger Zusammenarbeit.

 

4. Globale Perspektive: Einkaufspraktiken und Handelsbeziehungen

Schweizer Unternehmen agieren in globalen Märkten, in denen ihre Einkaufsentscheidungen direkte Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.

Wir fordern:

  • eine stärkere Berücksichtigung der globalen Auswirkungen von Einkaufs- und Handelspraktiken
  • die Verpflichtung zur Analyse und Anpassung von Geschäftsmodellen, wo diese zu Risiken beitragen
  • eine kohärente Ausrichtung der Regelung auf internationale Entwicklungen und Anforderungen

Eine glaubwürdige Regelung muss die Realität globaler Lieferketten berücksichtigen und Verantwortung entsprechend verankern.

 

5. Stärkere Berücksichtigung der KMU-Perspektive

Viele Schweizer Unternehmen sind als KMU indirekt in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden.

Wir fordern:

  • die Entwicklung von konkreten und umsetzbaren Modellen für KMU
  • praxisnahe Leitlinien und Unterstützung insbesondere für kleinere Unternehmen
  • klare Regeln zur Vermeidung einer unverhältnismässigen Belastung von KMU

Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss für Unternehmen aller Grössen praktikabel sein.

 

6. Risikobasierter Geltungsbereich statt ausschliesslicher Fokus auf Grosskonzerne

Die vorgeschlagenen Schwellenwerte erfassen nur einen sehr kleinen Kreis von Unternehmen und lassen risikoreiche Geschäftsmodelle teilweise unberücksichtigt.

Wir fordern:

  • eine Ergänzung des Geltungsbereichs um risikobasierte Kriterien, insbesondere für Hochrisikosektoren
  • eine Ausrichtung entlang der tatsächlichen menschenrechtlichen und ökologischen Risiken, unabhängig von Unternehmensgrösse allein

Ein wirkungsvoller Ansatz muss dort ansetzen, wo Risiken bestehen – nicht nur dort, wo Unternehmen gross sind.

 

Schlussbemerkung

Swiss Fair Trade ist überzeugt, dass ein wirksamer gesetzlicher Rahmen nur dann erreicht wird, wenn regulatorische Anforderungen mit praktischer Umsetzbarkeit, fairen Handelsbedingungen und langfristigen Partnerschaften kombiniert werden.

Die hier vorgeschlagenen Ergänzungen tragen dazu bei, die Wirksamkeit des Vernehmlassungsentwurfs des NUFG zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass Unternehmen entlang globaler Wertschöpfungsketten nachhaltig und verantwortungsvoll handeln können.

 

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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