Vernehmlassungsantwort Swiss Fair Trade zu «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundes

15. Februar 2021

Vernehmlassungsantwort Swiss Fair Trade zu
«Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030»
des Bundes


Swiss Fair Trade begrüsst die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» des Bundes, erwartet aber mehr Mut und Entschlossenheit für einen nachhaltigen Veränderungsprozess. Insbesondere erscheint es uns zentral, dass das Transformationspotenzial und der Mehrwert für eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft deutlich gemacht werden sollte.

Als Dachverband der Fair Trade Organisationen wollen wir faire und nachhaltige Handelsstrukturen stärken. Die anerkannten Mitglieder von Swiss Fair Trade setzen schon heute Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung im internationalen Handel um.

Der Bund hat im Entwurf zur «Strategie Nachhaltige Entwicklung» seinen ersten Schwerpunkt auf «Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster» gelegt. Die Massnahmen dazu sind allerdings sehr vage formuliert: Der Bund spricht von «Hindernisse für nachhaltige Produkte prüfen» und «ermutigt Akteure, die Konsument*innen zu informieren».

Eine aktive Strategie für Nachhaltigkeit hört sich anders an. Eine Transformation der Wirtschaft hin zu Nachhaltigkeit bietet neben sozial-gesellschaftlichen Vorteilen auch ein grosses Potenzial für neue, internationale Geschäftsmodelle.

Die Strategie für Nachhaltigkeit, die wir brauchen:

  • Basiert auf einem Wirtschaftsmodell, dass nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, sondern auf Kooperation.
  • Schliesst eine Handelspolitik ein, die nicht die Nachhaltigkeitsziele untergräbt, sondern die Anreize für einen fairen und nachhaltigen Handel bietet und den Handel auf der Grundlage von Billigprodukten unterbindet.
  • Enthält eine Nachhaltigkeitsagenda mit einer intelligenten Mischung aus rechtlichen Rahmenbedingunen und «Bottom-up» Initiativen zur Umgestaltung der Lieferketten.
  • Reduziert die Abschottungstendenzen und gründet auf fairen Beziehungen zwischen den Ländern mit fairen Handelsbedingungen.
  • Basiert auf einer Nachhaltigkeit, die es allen Konsument*innen ermöglichen, nachhaltige und erschwingliche Konsumentscheidungen zu treffen.
  • Verringert Ungleichheiten zwischen Süden und Norden, zwischen Arm und Reich, Frauen und Männern, Kleinproduzenten und Grossunternehmen.
  • Beschreibt ein Wirtschafts- und Landwirtschaftsmodell, welches die Umwelt respektiert, Treibhausgasemissionen reduziert und Klimagerechtigkeit innerhalb der planetarischen Grenzen fördert.
In der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundes sehen wir folgende Ergänzungen:
Abstand

Zu 4.1.1 «Nachhaltige Konsummuster fördern»

Zu (a) «Das Angebot an nachhaltigen Gütern und Dienstleistungen stärken»: Die Herstellung der Kostenwahrheit mittels Internalisierung externer Kosten ist wissenschaftlich – auch von Seiten der Ökonomie – schon weitgehend erforscht worden und die Erkenntnisse liegen vor. Daher unsere Forderung:

  • Die Strategie des Bundes muss viel mehr darauf abzielen Güter mit einem positiven Impact auf Nachhaltigkeit zu fördern und Billigprodukte, welche erwiesenermassen bereits heute einen negativen Impact auf Umwelt und Planet haben, zu verbieten. Dazu gehören zudem der Abbau von tarifäre wie nichttarifären Handelshemmnisse, der Transfer von technischem Know-how sowie eine Politikkonsistenz in Entscheiden, welche die Nachhaltigkeit priorisiert.

Zu (b) «Das Wissen der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern»: Damit Konsument*innen bewusst nachhaltige Entscheidungen treffen können, müssen sie adäquat informiert werden. Dafür fordern wir zwei Ergänzungen:

  • Die Kenntnisse von Konsument*innen betreffend Auswirkungen ihres Konsums sowie Herstellungsbedingungen müssen gestärkt werden. Das zur Verfügung stellen von Basisdaten reicht für eine Verhaltensänderung nicht. Informationen und Erkenntnisse müssen den Konsument*innen in verständlicher und angepasster Form nähergebracht werden.
  • Konsistente Ausrichtung des Bundes auf Nachhaltigkeit (Politikkonsistenz): Subventionen und Direktzahlungen des Bundes in nicht nachhaltige Sektoren der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion müssen sukzessiv reduziert werden. Dabei gilt es im internationalen Vergleich die nachhaltigste Lösung anzustreben und nicht Heimatschutz zu betreiben.

Zu 4.3 «Chancengleichheit»

Der Blick auf die Förderung der Chancengleichheit in der Schweiz greift zu kurz und wird den Herausforderungen dieses SDGs nicht gerecht. Die grossen, aktuellen Krisen, wie die Covid-19 Pandemie und die Klimakrise, sind globale Herausforderungen, die einen internationalen Ansatz zur Lösung bedürfen.

Dabei gilt es, Probleme bei der Ursache zu beheben und keine Symptombekämpfung in der Schweiz anzustreben. Die Auswirkungen der Klimakrise und der Covid-19 spüren diejenigen mit am meisten, die am wenigsten dazu beitragen, die Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern des globalen Südens. Daher muss bei den Stossrichtungen zur Chancengleichheit folgendes aufgenommen werden:

  • Die Stärkung und Begleitung von Arbeiter*innen, Kleinbäuer*innen und der Kleinproduzent*innen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit entsprechenden Programmen im Bereich der technischen und finanziellen Unterstützung, der Klimaschutzmassnahmen und der Forschung.

Zu 5.3. «Bildung, Forschung und Innovation»

Das in Punkt 5.3 angesprochene Potential Schulen einzubeziehen, sollte auf allen Stufen und Zyklen erfolgen und sich nicht auf die tertiäre Stufe konzentrieren. Nachhaltige Entwicklung braucht nicht nur eine akademisch orientierte Gesellschaft, sondern sollte sich auf alle Bildungsschichten und Einkommen beziehen. Das bedeutet, dass nachhaltige Lebensstile und Konsumgüter bereits in der obligatorischen Schulzeit verständlich und zugänglich gemacht werden müssen. Denn durch die Aufklärung und Informations-vermittlung zu nachhaltigem Konsum in den ersten Schuljahren können Schüler und Schülerinnen bereits früh bewusste Entscheidungen bzgl. ihrem Konsum fällen.


Zu 7.1 «Organisation innerhalb der Bundesverwaltung»

Die Berichterstattungspflicht sowie die Vernetzungsarbeit des Direktionskomittees Agenda 2030 sind als Aufgabe nicht ausreichend. Die Erreichung der SDGs ist im speziellen von interdisziplinären Lösungsansätzen abhängig. Die gegebenen Strukturen des Bundes haben sich schon zu oft als Silo-Denken erwiesen und werden der Aufgabe der SDGs nicht gerecht. Zu unterschiedlich sind Führungs-, Personal und Managementphilosophie der Departemente und Bundesämtern.

  • Das Direktionskomitee Agenda 2030 muss mit weiteren Kompetenzen für die Entscheidungsfindung ausgestattet werden, damit dem Bundesrat die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit die Nachhaltigkeit den erforderlichen Stellenwert erhält und die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» in seinen Entscheiden erkennbar und deutlich wird.

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