23. Oktober 2020
Swiss Fair Trade befürwortet die Konzernverantwortungsinitiative
Swiss Fair Trade unterstützt die Initiative, da die Forderungen nach internationaler Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards mit dem Verständnis des Fairen Handels übereinstimmen. Das bestehende Schweizer Straf- und Zivilrecht hat dazu Aufholbedarf.
Die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» fordert, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und internationalen Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren haben. Dazu sollen Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden; unabhängig davon, wo die entsprechenden Handlungen stattgefunden haben.
Fair Trade ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzent*innen sowie Arbeiter*innen, leistet der Faire Handel einen Beitrag zur Überwindung der Armut und zur Förderung zunehmend selbstbestimmter Entwicklung. Besondere Merkmale des Fairen Handels sind dabei unter anderem das Einhalten von Sozial- und Umweltstandards. Diese stimmen mit den Forderungen der Initiative überein, denn:
- Die Sozialstandards des Fairen Handels stärken die Arbeitsrechte gemäss den ILO-Konventionen und bekämpfen dadurch Kinderarbeit, Diskriminierung, unzureichender Gesundheitsschutz und exzessive Arbeitszeit.
- Umweltstandards gewährleisten ökologisch nachhaltige Produktionsverfahren und streben unter anderem eine biologische CO2-neutrale Produktionsweise an.
Als Branchenverband der Fair Trade Organisationen der Schweiz stehen wir auf der Seite der hunderttausenden von Arbeiter*innen und Bauer und Bäuerinnen des Weltsüdens. Im internationalen Handel verfügen nicht alle Akteure über die gleichen Möglichkeiten und Ressourcen. Es ist daher umso wichtiger, dass für alle Beteiligten die gleichen Regeln gelten und sozial und ökologisch unerwünschte Effekte des Handels nicht in Entwicklungsländer exportiert werden können.
Die Initiative ermöglicht eine verbindliche Anwendung der universal gültigen Menschenrechte. Die bestehenden rechtlichen Normen im Schweizer Zivil- und Strafrecht sind nicht genügend auf internationale Sachverhalte ausgerichtet. Es besteht Anpassungsbedarf, um den heutigen globalen wirtschaftlichen Vernetzungen gerecht zu werden. Wir sind daher überzeugt, dass es für ein kleines aber hoch entwickeltes Land wie die Schweiz langfristig nur vorteilhaft ist, sich für international verbindliche Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt einzusetzen und empfehlen ein Ja zur Initiative.
Die Website des Initiativen-Komitees finden Sie hier.