Botschaft des Bundesrates

Botschaft des Bundesrates

Verpasste Chance.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Obwohl nachhaltige Beschaffung ein erklärtes Staatsziel ist, sucht man die konkrete Umsetzung vergeblich in der vom Bundesrat veröffentlichten Botschaft zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Eine rechtliche Grundlage wäre jedoch dringend nötig, damit Beschaffungsstellen beim Einkauf soziale und ökologische Kriterien tatsächlich einfordern und überprüfen können. Jetzt muss das Parlament aktiv werden.

Zwar wird im vorliegenden Entwurf des BöB Nachhaltigkeit in ihren drei Dimensionen – sozial, ökologisch und wirtschaftlich – im Zweckartikel als generelle Absichtserklärung festgeschrieben. In den konkretisierenden Artikeln zur Bewertung der Angebote fehlt jedoch eine klare Verankerung sozialer Nachhaltigkeitskriterien.

Die NGO-Koalition zeigt sich besorgt darüber, dass der Bundesrat Beschaffende, die sich schon heute um sozial nachhaltige Produkte bemühen, weiterhin in einem gesetzlichen Graubereich belässt. Um seiner Pflicht nachzukommen, müsste der Bundesrat im Gesetz die Berücksichtigung von sozialen Nachhaltigkeitskriterien, wie z.B. würdige Arbeitsbedingungen in der Produktion, zumindest ermöglichen. Denn die Einhaltung der im Gesetz integrierten ILO-Kernarbeitsnormen beinhalten keine Vorgaben zur Verhinderung weit verbreiteter Missstände wie gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze, Löhne weit unter dem Existenzminimum oder überlange Arbeitszeiten. Wichtig ist zudem, dass die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien kontrolliert wird. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Selbstdeklaration der Anbieter reicht dazu nicht aus. Stattdessen braucht es aussagekräftige Nachweise wie Sozialmanagementsysteme und andere Zertifizierungen sowie Stichprobenkontrollen.

Wir fordern deshalb das Parlament auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in der Debatte nachzubessern mit:

  • der konsequenten Verankerung der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen
  • der Ausweitung der sozialen Mindestanforderungen über die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus
  • der Überprüfung ihrer Einhaltung.

Nur so wird Rechtssicherheit geschaffen, damit die Beschaffungsstelle ihre Verantwortung für Nachhaltigkeit als Grosskonsumentin wahrnehmen kann und nicht ein gefährliches Reputations-Risiko eingeht.