Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Sozial und ökologisch.

Das am 21. Juni 2019 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schafft neue Möglichkeiten für sozial und ökologisch verantwortungsvollen Einkauf. Während des zehn Jahre dauernden Revisionsprozesses hat sich ein Paradigmenwechsel zugunsten von Nachhaltigkeit und Qualität durchgesetzt. Swiss Fair Trade hat sich im Rahmen der NGO-Koalition für diese Änderung stark eingesetzt.

Mit der Anpassung des Zweckartikels orientiert sich das neue BöB nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit, sondern neu an sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Die Betonung von Qualitätswettbewerb sowie die Vorgabe, dass in Zukunft nicht mehr das «günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten soll, unterstreicht den breiten Konsens zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. Mit einem neuen, auch international fortschrittlichen Zusatz in Art. 12 wurde verankert, dass bei Produktion im Ausland weitere we­sentliche internationale Arbeitsstandards eingefordert, Nachweise für deren Einhaltung ver­langt und Kontrollen durchgeführt werden können. Das neue Gesetz schafft damit endlich die nötige Rechtssicherheit, damit Beschaffungsstellen in Zukunft sozial nachhaltig beschaffen können.

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