Verabschiedung Bundesgesetz
Paradigmenwechsel.
Neues Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung bietet Grundlage für nachhaltigen Einkauf
Die Revision des Bundesgesetzes über die öffentliche Beschaffung (BöB) ist 2019 nach gut zehn Jahren endlich abgeschlossen. Soziale Nachhaltigkeit wurde zumindest teilweise verankert. Swiss Fair Trade hat sich im Rahmen der NGO-Koalition zur öffentlichen Beschaffung [1] von 2008 bis 2019 hartnäckig dafür eingesetzt, dass die Grundpfeiler einer nachhaltigen Beschaffung – faire Arbeitsbedingungen auch im Ausland, die mit Nachweisen garantiert und durch Stichproben kontrolliert werden – eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die NGO-Koalition hat an den Vernehmlassungen zum Bundesgesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) konkrete Gesetzesartikel vorgeschlagen, die eine konsequente Ausrichtung auf nachhaltige Beschaffung erlauben. Sie war an Hearings im Parlament präsent, hat intensiv Öffentlichkeitsarbeit geleistet und lobbyiert, damit soziale Nachhaltigkeit im Gesetz verankert wird.
Das ist neu im revidierten Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung:
Das im Juni 2019 verabschiedete Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) enthält zwei wichtige Neuerungen, die eine rechtliche Grundlage für die Einforderung von sozialer Nachhaltigkeit bei der Produktion im Ausland bieten:
1. Artikel 2 legt fest: „Dieses Gesetz bezweckt: a. den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel“ und verankert somit im übergeordneten und für alle Beschaffungen gültigen Zweckartikel die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen. In der Botschaft wird zudem spezifiziert: „Die Nachhaltigkeit im Sinne des Gesetzesentwurfs ist weit zu verstehen. Sie gewinnt Konturen in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019 des Bundesrates. Demnach nimmt der Bund bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion ein, indem er bei seiner Beschaffungstätigkeit Produkte nachfragt und Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich, umweltschonend und gesundheitsverträglich sind und die sozial verantwortungsvoll produziert werden.“
2. In den allgemeinen Grundsätzen, unter Art. 12 „Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit und des Umweltrechts“ wurde neu eine Zusatzbestimmung integriert: „Die Auftraggeberin kann darüber hinaus die Einhaltung weiterer wesentlicher internationaler Arbeitsstandards fordern und entsprechende Nachweise verlangen sowie Kontrollen vereinbaren.“ Der Ständerat folgte damit der Forderung des Nationalrates und präzisierte diese. Diese Zusatzbestimmung schafft die gesetzliche Grundlage, um bei Ausschreibungen soziale Mindeststandards einzufordern, die über die acht zwingend einzuhaltenden ILO-Kernarbeitsnormen hinausgehen, etwa bezüglich Gesundheitsschutz, Höchstarbeitszeit oder existenzsichernden Löhnen. Zudem wird dadurch geklärt, dass entsprechende Nachweise und Kontrollen für die Einhaltung der Anforderungen dazugehören. Der Nationalrat hat dem diesbezüglichen Minderheitenantrag Regazzi am 13. Juni 2018 mit 73,8 Prozent zugestimmt. Der Ständerat hat die Zusatzbestimmung präzisiert und am 11.12.2018 ohne Gegenstimme verabschiedet. Die klare Mehrheit zeigt, dass das Anliegen politisch breit abgestützt ist. In Artikel 26 zu den zwingenden Teilnahmebedingungen wird auf die Einhaltung von Artikel 12 verwiesen. Somit können auch Zusatzanforderungen, die sich auf 12 2 stützen, zur Formulierung von Ausschlussgründen führen. Damit gewinnen sie entscheidend an Verbindlichkeit.
Eine problematische Neuerung findet sich jedoch im Artikel 29, wo die Zuschlagskriterien spezifiziert werden. Während Kriterien wie Qualität oder Lebenszykluskosten die Nachhaltigkeit stärken, hat das Parlament auch unterschiedliche Preisniveaus in den Produktionsländern in die Liste der Zuschlagskriterien aufgenommen. Die Akzentuierung auf den Preiswettbewerb ist gerade bei der Beschaffung von arbeitsintensiven Konsumgütern (wie z.B. Textilien) äusserst schädlich und widerspricht dem Zweckartikel des Beschaffungsgesetzes.
Im Positionspapier finden Sie weitergehende Informationen zu einer konkreten Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Beschaffung.
[1] Zur NGO-Koalition zur öffentlichen Beschaffung gehören: Brot für alle, Fastenopfer, Helvetas, Max Havelaar-Stiftung (Schweiz), Public Eye (früher Erklärung von Bern), Solidar Suisse und Swiss Fair Trade.