Handelsgerechtigkeit

Handelsgerechtigkeit

Nachhaltige Agrarpolitik

Swiss Fair Trade fordert ein Überdenken der Schweizer Agrarhandelspolitik und ihre Anpassung im Sinne einer globalen, nachhaltigen Entwicklung mit dem Ziel der Armutsreduktion.

Weshalb ist das wichtig?
Der Agrarhandel ist zur Sicherung der Lebensgrundlage von Bäuerinnen und Bauern im Süden unverzichtbar. Eine positive und nachhaltige Wirkung entfaltet der Handel jedoch nur durch partnerschaftliche, langfristige und transparente Handelsbeziehungen, die sich durch faire Preise, Rückverfolgbarkeit und eine gerechte Verteilung des Gewinns entlang der Handelskette auszeichnen. Damit die Produktions- und Lebensgrundlagen langfristig erhalten bleiben, kommt beim Anbau dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Landbevölkerung eine grosse Bedeutung zu.

Wie ist die Situation in der Schweiz?
Die Internationale Welthandelsorganisation WTO definiert die minimalen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel. Die Schweiz hat in Freihandelsabkommen mit verschiedenen Ländergruppen (z.B. EU, EFTA und SACU-Southern African Customs Union) und einzelnen Ländern (z.B. Kolumbien, Mexiko und Peru) eine weitgehende gegenseitige Marktöffnung vereinbart. Diese zwischenstaatlichen Verträge limitieren die Handlungsoptionen der Schweiz erheblich, lassen aber dennoch einigen politischen Spielraum offen.

Die wirtschaftliche und soziale Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern im Norden ist nicht vergleichbar mit jener der ProduzentInnen im Süden. Im Norden und insbesondere in der Schweiz machen direkte Subventionen einen sehr hohen Anteil der landwirtschaftlichen Einkommen aus. Swiss Fair Trade erachtet daher den Schutz der Ernährungssouveränität im Süden – mittels tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse – als legitim und setzt sich dafür ein, dass der Anspruch auf Ernährungssouveränität im Norden so ausgestaltet wird, dass er sich nicht zum Schaden der Bauernfamilien im Süden auswirkt.

Was kann die Schweiz tun?
Die internationalen Handelsabkommen zwischen dem dienstleistungsorientierten, dominanten Norden und dem agrarisch geprägten Süden zementieren die globale Arbeitsteilung (Rohstofflieferung gegen Industrie- oder Dienstleistungsprodukt) und untergraben dadurch das Recht auf Entwicklung des Südens. In Bezug auf die Situation in der Schweiz erkennen wir drei wesentliche Handlungsfelder:

Das allgemeine Präferenzsystem (APS) erlaubt den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) bereits heute, ihre Waren zollfrei und ohne Quoteneinschränkungen in die Schweiz zu exportieren. Dadurch wird für Produkte aus den ärmsten Entwicklungsländern der Zugang zum schweizerischen Markt erleichtert. Das Potential des APS wird jedoch nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft. Komplexe Regeln zur Feststellung des Ursprungs der Produkte gelten als grösstes Hemmnis. Für KleinproduzentInnen ist es oftmals schwierig, das für den zollfeien Import erforderliche Ursprungszertifikat zu erhalten.

Die Schweiz trägt dazu bei, dass subventionierte landwirtschaftliche Produkte zu billig in die Märkte der Entwicklungsländer gelangen und der lokalen Produktionsstruktur Schaden zufügen. Billigimporte sind ein zentraler Grund, warum insbesondere afrikanische Staaten sehr abhängig von Lebensmittellieferungen aus dem Ausland geworden und dadurch den volatilen Preisschwankungen am Weltmarkt ausgeliefert sind. Ausserdem führen Billigimporte zu einem unnötigen Devisenabfluss, da die Nachfrage bei kostendeckenden Produzentenpreisen durch Anbau im Inland gedeckt werden könnte.

Die Schweiz stützt ihre verarbeitende Industrie mit Zollzuschlägen, die mit zunehmendem Verarbeitungsrad eines Importproduktes eskalieren. Sie behindert damit die Entwicklung eines nachgelagerten Sektors in den Entwicklungsländern, welcher Arbeitsplätze und Einkommen für breite Bevölkerungskreise anbieten könnte.

 

Die Forderungen von Swiss Fair Trade
Swiss Fair Trade ist der Meinung, dass die Schweiz in folgenden Punkten vorteilhaftere Bedingungen für Entwicklungsländer schaffen kann:

1. Das System der Zolleskalation ist so anzupassen, dass die Wertschöpfung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen direkt im Süden nicht erschwert wird.

2. Beim Abschluss bilateraler Handelsabkommen mit Entwicklungsländern gemäss der Liste des Development Assistance Committee der OECD wird sichergestellt, dass Schweizer Agrarprodukte nicht zu Dumpingpreisen auf die Märkte der Vertragspartner gebracht werden können.

3. Als Abnehmerland von Importprodukten muss die Schweiz dafür sorgen, dass die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte gewährleistet ist. Bundesrat und Parlament sollen gesetzliche Bestimmungen schaffen, damit Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und die Umwelt respektieren müssen und damit Opfer von Menschenrechts- und Umweltverstössen durch solche Firmen, ihre Niederlassungen und Zulieferer in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen können.

4. Es wird ein Präferenzsystem für sozial und ökologisch nachhaltige Produkte eingeführt.

5. Das Instrument der Exportrisikogarantie wird für den Fairen Handel nutzbar gemacht. Die AkteurInnen des Fairen Handels sind häufig angehalten, Vorinvestitionen zu tätigen. Der schwierige Zugang zu solchen Geldern und deren Absicherung ist trotz bestehender konkreter Marktnachfrage oftmals ein Hinderungsfaktor für Investitionen in den Aufbau von ProduzentInnenorganisationen und Handelsketten. Risikoschutz und Risikogarantie als Teil der Handelsförderung würde die Finanzierung verbilligen und Investitionen ermöglichen.

6. Export- und produktionsgebundene Subventionen in jeder Form werden abgeschafft. Die Subventionen der Landwirtschaft sind vollumfänglich im Bereich der «green Box», zu organisieren, d.h. sie sollen nicht produktionsgebunden respektive handelsverzerrend sein, sondern qualitative Leistungen zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und der Vielfalt der Landschaft abgelten.

7. Technische Massnahmen wie Zollformalitäten, Industrie-, Gesundheits-, Sicherheits- und andere Normen über Inhaltsangaben, Verpackung, Etikettierung und Ursprungsangaben etc. dürfen den Marktzugang für Produkte aus dem Süden nicht unnötig erschweren

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