20. Dezember 2023
EU einigt sich auf fortschrittliches Lieferkettengesetz
Am 14. Dezember 2023 hat sich das Europaparlament gemeinsam mit den EU-Staaten auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Es soll ermöglichen, dass grosse Unternehmen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit ausserhalb der EU profitieren, zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese wegweisende Richtlinie verpflichtet in der EU tätige Unternehmen zu einer verbindlichen Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz in ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Damit sind auch Grossunternehmen in der Schweiz betroffen.
Die internationale Fair-Handels-Bewegung hat sich in Brüssel für ein griffiges Lieferkettengesetz in der EU stark engagiert. Swiss Fair Trade Mitglied gebana hat sich in der Schweiz und in Deutschland ebenfalls mit ihrer Kampagne «Angry Gorilla» mit über 3000 versandten Postkarten dafür eingesetzt, die verantwortlichen Politiker:innen und Entscheidungsträger:innen in die Pflicht zu nehmen.
Die erzielte politische Einigung stellt zwar einen beträchtlichen Fortschritt auf dem Weg zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen dar, geht aber in vielerlei Hinsicht zu wenig weit: Sie lässt einen grossen Teil des Finanzsektors aus, gilt nur für sehr grosse Unternehmen und sieht zwar eine zivilrechtliche Haftung vor, kehrt jedoch die Beweislast nicht um, was den Opfern von Unternehmensmissbrauch den Zugang zum Rechtsweg erschwert.
Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission und die Generalvereinbarung des Rates der EU öffneten die Tür für eine Verlagerung der Verantwortung und der damit verbundenen Kosten auf die Lieferkette. Dies hätte kontraproduktive Auswirkungen des Gesetzes zur Folge, da die Produzent:innen noch anfälliger wären. Durch die Verbesserung einiger wichtiger Elemente wie z.B. angemessene Beteiligung von Stakeholdern, verantwortungsbewusstes Engagement und die Pflicht, sich mit Einkaufspraktiken auseinanderzusetzen, wurden in der finalen Vereinbarung einige Schritte in die richtige Richtung unternommen, um dieses Problem anzugehen. Darüber hinaus müssen sowohl das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen als auch ein existenzsichernder Lohn gesetzlich anerkannt werden.
Dennoch ist dies erst der Anfang. Jeder EU-Mitgliedsstaat wird die Richtlinie umsetzen müssen, was eine riesige Chance ist, die Lücken der Richtlinie zu beseitigen und die Vereinbarkeit mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen.
Die erforderlichen nächsten Schritte
Ein Leitfaden ist für eine wirksame Umsetzung unerlässlich. In der Richtlinie wird die Kommission beauftragt, Leitlinien zu verschiedenen Aspekten der Sorgfaltspflicht auszuarbeiten. Unserer Ansicht nach müssen diese in einem Konsensverfahren und auf der Grundlage der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht, einschließlich ihrer sektorspezifischen Leitlinien, entwickelt werden. Der Leitfaden sollte Klarheit schaffen über eine sinnvolle Beteiligung von Stakeholdern, ein verantwortungsvolles Engagement, faire Einkaufspraktiken und wirksame Strategien zur Erzielung eines existenzsichernden Einkommens und existenzsichernder Löhne. In diesen Leitlinien sollte die Kommission ebenfalls betonen, dass Verträge nur eines der Instrumente im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Unternehmens sind. Anstelle von traditionellen Top-down-Forderungen sollten diese Verträge in Zusammenarbeit und im Dialog zwischen Abnehmer:innen und Lieferant:innen ausgearbeitet werden, die gemeinsam die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt tragen.
Flankierende Massnahmen sind von entscheidender Bedeutung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen vorrangig finanzielle und technische Unterstützung für Anspruchsberechtigte und ihre Interessenvertretungen, für besonders vulnerable wirtschaftliche Akteur:innen in globalen Wertschöpfungsketten (einschliesslich Kleinbäuer:innen und Handwerker:innen) und für EU-Partnerländer bereitstellen. Die EU-Delegationen in den Partnerländern spielen in dieser Hinsicht eine zentrale Rolle, da sie als Anlaufstellen und Unterstützungseinrichtungen fungieren.
Nicht zuletzt ist eine ambitionierte Umsetzung durch die Unternehmen erforderlich. Die Unternehmen sollten die Führung übernehmen bei der Einführung von Due-Diligence-Prozessen, die einen offenen Dialog mit Lieferant:innen und anderen Stakeholdern beinhalten, echte Anstrengungen unternehmen, um die bestehenden Lücken bei existenzsichernden Löhnen und Einkommen zu schließen sowie ihre Geschäftsmodelle und Einkaufspraktiken kritisch überprüfen. Kurz gesagt, die Unternehmen müssen anfangen, Mitverantwortung zu übernehmen und dürfen die Kosten für das Risikomanagement nicht auf ihre Zulieferbetriebe abwälzen.
Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen und für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken. Wir rufen nun die EU, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen dazu auf, diese Dynamik zu nutzen und die weltweit notwendigen Veränderungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt voranzutreiben.