Neues Gesetz zur Öffentlichen Beschaffung mit mehr Nachhaltigkeit

20. Juni 2019

Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung für mehr Nachhaltigkeit

 

Das heute vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schafft neue Möglichkeiten für sozial und ökologisch verantwortungsvollen Einkauf. Während des zehn Jahre dauernden Revisionsprozesses hat sich ein Paradigmenwechsel zugunsten von Nachhaltigkeit und Qualität durchgesetzt. Das ist nicht zuletzt der Arbeit der NGO-Koalition zur öffentlichen Beschaffung zu verdanken. Wermutstropfen ist jedoch, dass neu unterschiedliche Preisniveaus in den Produktionsländern berücksichtigt werden sollen.

Mit der Anpassung des Zweckartikels orientiert sich das neue BöB nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit, sondern neu an sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Die Betonung von Qualitätswettbewerb sowie die Vorgabe, dass in Zukunft nicht mehr das «günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten soll, unterstreicht den breiten Konsens zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. Mit einem neuen, auch international fortschrittlichen Zusatz in Art. 12 wurde verankert, dass bei Produktion im Ausland weitere we­sentliche internationale Arbeitsstandards eingefordert, Nachweise für deren Einhaltung ver­langt und Kontrollen durchgeführt werden können. Das neue Gesetz schafft damit endlich die nötige Rechtssicherheit, damit Beschaffungsstellen in Zukunft sozial nachhaltig beschaffen können.

Mangelhafte Kohärenz

Das Parlament hat das Zuschlagskriterium eingefügt, dass bei Beschaffungen auch unter­schiedliche Preisniveaus in den Ländern zu berücksichtigen seien. Dieser Entscheid widerspricht dem Nachhaltigkeits-Anspruch des Zweckartikels, denn er lässt ausländischen Anbietern nur dann eine Chance, wenn sie Preise weiter drücken und auf Anstrengungen zugunsten von mehr Nachhaltigkeit – zum Beispiel zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte – verzichten. Die Akzentuierung auf den Preiswettbewerb ist gerade bei der Beschaffung von arbeitsintensiven Konsumgütern (wie z.B. Textilien), die häufig unter dem Schwellenwert liegen, äusserst schädlich.

Spielraum muss nun konsequent genutzt werden

Insgesamt aber schafft das revidierte Gesetz neue Möglichkeiten für sozial und ökologisch verträgliche Beschaffung. Diese müssen nun konsequent genutzt werden: Bei der Ausgestaltung der Verordnung sowie der kantonalen und kommunalen Gesetze, bei der Formulierung von Beschaffungsrichtlinien und im Beschaffungsalltag von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Hintergrund

Die öffentliche Hand kauft jährlich für rund 40 Milliarden Franken ein, unter anderem Güter, die im Ausland produziert werden wie beispielsweise Textilien für Armee, Polizei oder Spitäler, IT-Produkte für die Verwaltung, Steine für Strassen und Plätze, oder Nahrungsmittel für Personalrestaurants. Immer wieder kommt es in den Produktionsketten dieser Güter zu gravierenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen. Die öffentliche Hand ist eine gewichtige Konsumentin und steht in der Pflicht, ihre Konsumentscheide verantwortungsvoll zu fällen. Im Rahmen der NGO-Koalition Öffentliche Beschaffung haben sich Brot für alle, Fastenopfer, Helvetas, die Max Havelaar-Stiftung (Schweiz), Public Eye (früher Erklärung von Bern), Solidar Suisse und Swiss Fair Trade während über zehn Jahren dafür eingesetzt, dass im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verbindliche Sozial- und Nachhaltigkeitskriterien verankert werden.

 

Das sind die Änderungen im Detail.

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